Staatliche Förderung beim Schutz vor Einbruch
07.12.2016

Staatliche Förderung beim Schutz vor Einbruch

Mehr Sicherheit für die eigene Immobilie. Was viele nicht wissen. Einbruchschutz. Finanziert mit Krediten oder Zuschüssen der KfW

Wer Wohneigentum erwirbt oder besitzt, kann staatlich geförderte Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch in Anspruch nehmen. Der Bund hat die Fördergelder für 2017 um 50 Millionen Euro aufgestockt. Die Förderbank KfW finanziert mit begünstigten Darlehen oder Zuschüssen den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren sowie von Fenstern.
Auch die Ausstattung mit einer Alarmanlage oder Videokameras und einer sicherheitserhöhenden Beleuchtung wird bezuschusst.

Bis zu 6.250,00 € sind es sogar pro Einheit, für die Kombination aus Einbruchschutz und Barrierereduzierung.
Der Mindestinvestitionsbetrag des Antragstellers für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro.

Voraussetzungen für die Förderung:

- Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen über das KfW-Zuschussportal.
- Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt.

Die aktuellen Förderbedingungen für den Investitionszuschuss sind stets individuell mit Ihrer Hausbank oder der KfW abzustimmen und zu beantragen.