Das Bestellerprinzip – Das sollten Sie als Vermieter oder Mieter wissen
07.12.2016

Das Bestellerprinzip – Das sollten Sie als Vermieter oder Mieter wissen

Bei der Vermittlung von Mietverträgen für Wohnraum gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass nur derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler auch tatsächlich beauftragt hat. Das ist jedoch nicht immer für jedermann eindeutig genug.

Es stellt sich jedoch in der Praxis für Wohnraumsuchende ganz einfach dar.
Nur wer bestellt, bezahlt. So einfach sieht es das Gesetz vor.

Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist der Vermieter auch provisionspflichtig.
Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienmakler beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden.
Der Vermittlungsvertrag muss eindeutig formuliert und schriftlich geschlossen werden.

Gezahlt werden muss jedoch in beiden Fällen erst dann, wenn es tatsächlich zu einem Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist.
Bis dahin ist die Leistung des Immobilienmaklers für den Auftraggeber kostenlos.
Und alle schwarzen Schafe die versuchen dieses mit Tricks zu umgehen, gilt es unbedingt zu meiden.

Zahlt der Vermieter, sollten Sie als Mieter dennoch äußert skeptisch sein, wenn der Makler trotz kostenlose Tätigkeit für Sie auf einen raschen Abschluss drängt.
Nur eine qualifizierte und für Sie transparente Abwicklung schützt Sie und auch den Vermieter gleichermaßen vor falschen Absprachen.